Ihr Weg zur Pilotenlizenz
Die Ausbildung unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Sie können sich bei uns zum Privatflugzeugführer auf Motorflugzeugen und Reisemotorsegler ausbilden lassen.
Es stehen Ihnen die folgenden Ausbildungsarten zur Verfügung:
PPL N
PPL A (JAR-FCL) für Motorflugzeuge oder Motorsegler
Mit dem PPL N dürfen Sie zweisitzige Motorflugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 750 kg innerhalb Deutschlands fliegen. Mit zusätzlichen Ausbildungen können Sie auf Flugzeuge mit 2000 kg erweitern und die CVFR-Ausbildung erwerben. Danach haben Sie den PPL A nach JAR-FCL und können im Ausland fliegen. Diese Zusatzausbildungen können Sie machen, brauchen es aber nicht.
Der PPL A (JAR-FCL) ist die europäische Lizenz und etwas umfangreicher. Sie schließt das fliegen von Flugzeugen bis 2000 kg und die Funknavigation (CVFR) mit ein. Das Fliegen im Ausland ist hiermit möglich. Diese Ausbildung kann alternativ auch auf dem Motorsegler erfolgen.
In dem folgenden Schema können Sie die drei Ausbildungsgänge zu den entsprechenden Luftfahrerscheinen sehen:
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| Min. 45 Flugstunden auf Motorseglern |
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PPL - N |
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2000 kg-Berechtigung |
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Funknavigation |
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PPL – A (JAR-FCL) |
| PPL – A (JAR-FCL) |
| PPL – A (JAR-FCL) |
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