Erwerb des Sprechfunkzeugnisses

Als Pilot eines Flugzeuges benötigen Sie ein Sprechfunkzeugnis, das von der Bundesnetzagentur ausgestellt wird.

 

Für den Sichtflug gibt es die folgenden Sprechfunkzeugnisse:

  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II)

  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I)

Das BZF II erlaubt den Flugsprechfunk in deutscher Sprache und nach Sichtflugregeln (VFR) durchzuführen.

 

Das BZF I ermöglicht dem Inhaber Flugsprechfunk in der deutscher und englischer Sprache durchzuführen. Damit ist es, im Unterschied zum Besitzer eines BZF II, dem Piloten möglich, ins Ausland zu fliegen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass zusätzlich eine kostenpflichtige Überprüfung der Sprachkenntnisse gefordert wird, die in entsprechenden Intervallen zu wiederholen ist.

 

Die Kurse zum BZF werden bei Bedarf durchgeführt. Wenn Sie Interesse haben, nehmen Sie Kontakt mit dem Ausbildungsleiter auf.